Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der P&R Events Nicole Pröhl und Sandra Redlin GbR (im folgenden „P&R Events“) und ihren Auftraggebern, wenn diese keine Verbraucher sind. 

Entgegenstehenden AGB von Auftraggebern widerspricht P&R Events.

§ 1 - Leistungen von P & R Events

1. P&R Events erbringt entsprechend der vertraglichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber
Leistungen aus den Bereichen Hotelreservierung und -buchung, Organisation von Personentransfer,
Suche und Anmietung von Veranstaltungsorten sowie deren Möblierung, Dekoration, Technik (z. B.
Licht und Ton) und sonstige Ausstattung, Organisation von Service- und Sicherheitspersonal, Catering,
Planung und Organisation von Rahmenprogrammen (z. B. Stadtführungen, Entertainment,
künstlerische Vorführungen), Gestaltung und Herstellung von Druckerzeugnissen (z. B. Einladungen,
Programme).
2. P&R Events kann Dritte mit der Erbringung von Leistungen beauftragen. Sofern nicht anderes
vereinbart, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von P&R Events. P&R
Events ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die Leistungen Dritter Rechnung zu legen oder
Rechnungen Dritter vorzulegen.
3. Die Einräumung gewerblicher Schutzrechte (Urheber-, Marken- und sonstige Leistungsschutzrechte)
ist nicht Gegenstand der Leistung von P&R Events, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

§ 2 – Entgelte und Rechnungsstellung

1. Alle von P&R Events genannten Entgelte verstehen sich rein netto zzgl. Mehrwertsteuer, soweit
nicht im Einzelfall abweichend angegeben. Eventuell anfallende Beiträge an die Künstlersozialkasse
sind nicht gesondert vom Auftraggeber zu leisten, sondern sind Teil der Leistung von P&R Events.
2. Der Auftraggeber zahlt nach Rechnungsstellung. P&R Events kann Rechnungen auch per Fax oder
per E-Mail übermitteln.
3. P&R Events kann über einzelne Leistungen sofort nach deren Erbringung Zwischenrechnungen
stellen, auch wenn ein Auftrag noch nicht insgesamt abgeschlossen ist.
4. Rechnungsbeträge sind sofort fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungszugang zu
zahlen. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung kommt es nicht auf die Absendung des Geldes, sondern
auf dessen Eingang bei P&R Events an. Zahlungen an P&R Events erfolgen ausschließlich per
Überweisung und für den Zahlungsempfänger spesenfrei. Schecks werden nicht akzeptiert.
5. Der Auftraggeber kann nur auf Grund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen
aufrechnen oder Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechte geltend machen.
6. Mehrere Auftraggeber sind Gesamtschuldner und -gläubiger der gesamten Leistungen.

§ 3 – Eigenleistungen und Obliegenheiten des Auftraggebers

1. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten, Flächen, Fahrzeuge, Technik, Personal oder andere
Leistungen zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass diese für die Veranstaltung geeignet und
zugelassen sind. Dem Auftraggeber obliegt es, eventuell erforderliche Genehmigungen einzuholen
sowie seine Leistungen gegen allgemeine Gefahren (z. B. Beschädigung oder Diebstahl) zu sichern und
dafür zu sorgen, dass von ihnen keine Gefahren ausgehen.
2. Soweit der Auftraggeber Bilder, Texte, Musik oder andere Daten (z. B. Logos) für die
Auftragsbearbeitung liefert oder er P&R Events mit der Beschaffung oder Verwendung konkreter
Bilder, Texte, Musik oder anderer Daten beauftragt, obliegt es dem Auftraggeber sicherzustellen, dass
die Daten zur zweckentsprechenden Verwendung geeignet sind und der Auftraggeber zur Verwendung
auch berechtigt ist. P&R Events schuldet hier keine tatsächliche oder rechtliche Prüfung.
3. Der Auftraggeber stellt P&R Events von jeglichen Ansprüchen frei, die ein Dritter gegenüber P&R
Events auf Grund einer Verletzung von Obliegenheiten des Auftraggebers nach Absatz 1 oder 2
erhebt, soweit die Inanspruchnahme nicht auf Verschulden von P&R Events beruht. Der
Freistellungsanspruch umfasst auch die zweckmäßigen Kosten der Ursachenermittlung,
Anspruchsprüfung und Rechtsverteidigung.

§ 4 – Leistungsstörungen

1. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann P&R Events, unbeschadet weiterer Ansprüche,
pauschale Mahnkosten in Höhe von 7,50 € pro Mahnung berechnen, es sei denn, der Auftraggeber
kann nachweisen, dass P&R Events kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2. Soweit eine individualvertraglich vereinbarte Vorauszahlung an P&R Events vom Auftraggeber nicht
fristgerecht eingeht, kann P&R Events die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

§ 5 – Haftung für Schäden

1. P&R Events haftet nicht für Vermögensschäden, soweit P&R Events oder ein Erfüllungsgehilfe
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Davon unberührt bleibt die Haftung für die
Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt.

§ 6 - Schlussbestimmungen

1. P&R Events erhebt, speichert, verändert und übermittelt zur Auftragsbearbeitung personenbezogene
Daten. Der Auftraggeber erklärt dazu seine Einwilligung, soweit dies zur Abwicklung des Auftrags
erforderlich ist. Dem Auftraggeber obliegt es, seinerseits die Einwilligungen der einzelnen
Veranstaltungsteilnehmer einzuholen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts
und des UN-Kaufrechts.
3. Gerichtstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist Berlin-Köpenick, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sich als unwirksam
erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: 22. 1. 2009